Hamburger Vorstoss nicht zu verhindern!

Ausgerechnet ein CSU-Politiker konnte es sich nicht verkneifen, ein gut gehütetes Geheimnis durchsickern zu lassen:

Auf Initiative der Stadt Hamburg wird bereits morgen im Bundesrat ein Gesetz durchgewunken, das getrost als Anti-Graffiti-Gesetz bezeichnet werden darf. Bundespräsident Joachim Gauck hat angedeutet, dass er trotz Bedenken einiger Europäischer Nachbarstaaten, wie etwa Frankreich und Dänemark, die aufgrund des Gesetzes verstärkten Graffiti-Tourismus befürchten, die Unterschrift nicht verweigern wird.

Dass dieser Gesetzesentwurf ohne jede Verlautbarung klammheimlich an der Bevölkerung vorbei durch die Arbeitsausschüsse gepaukt wurde und erst jetzt an die Öffentlichkeit dringt, bezeugt einmal mehr den Willen der Legislative, die urbane Kunst endgültig zu kriminalisieren. Nicht einmal Grüne und Linke hatten es nötig, hier ihr Gesicht zu wahren. Von den Möglichkeiten, dieses Gesetz zu verhindern oder wenigstens aufzuweichen, hat keine der beiden Parteien Gebrauch gemacht. Die Piraten wurden sogar vollkommen hintergangen, die Beratungen fanden ohne sie statt. Immerhin haben die Piraten angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht doch noch zu kippen. Erfahrungsgemäß dauert so etwas allerdings Jahre.

Die Gesetzesvorlage unter dem Titel „Gesetz zur Verbreitung und Regelung der Anwendung jugendgefährdender Lacke“ tritt damit zum 01. Juni 2015 in Kraft und behinhaltet u.a.:

  • daß Lack in Spraydosen zukünftig deutschlandweit nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden darf.
    Ausgenommen sind nicht permanente sog. Saisonlacke in Gold und Silber zu Weihnachten und Klarlack zu Ostern. Der Verkauf erfolgt ausschließich in Begleitung Erziehungsberechtigter.
    Der Verkauf von Saisonlacken wird ähnlich wie Sylvesterknaller auf wenige Tage begrenzt.
  • Es wird ein Schutzalter von 25 Jahren eingeführt.
    (Anm. d. A.: ein ähnliches Schutzalter gilt in der Prostitution, dort allerdings 21 J.)
  • Bei jedem Kauf ist der Personalausweis vorzulegen.
  • Bei Großeinkäufen (lt. Gesetz ab zwei Dosen!) soll vom Personalausweis eine Kopie abgelegt werden.
  • Zusätzlich werden Großeinkäufer registriert und müssen ein sog. Lacknachweisheft führen.
  • Die Lacknachweishefte werden auf Antrag durch die Ordnungsämter ausgestellt / respektive verweigert.
    Für die amtliche Verweigerung ist eine Begründung nicht vorgesehen.
  • Zusätzlich wird ein Pfandsystem eingeführt.
    Mit der einfachen Regel neue Dose gegen alte Dose soll verhindert werden, dass über Kleinstmengeneinkäufe Vorräte angelegt werden.
  • Privatvorräte dürfen 10 Spraydosen nicht überschreiten.
    Die Überschreitung gilt als Straftat.
    Es ist eine Haftstrafe von mindestens 3 Monaten vorgesehen.
  • Es ist keine Übergangsfrist für bereits bestehende Vorräte an Lackdosen vorgesehen.
    Überschreitende Mengen können bis zum Inkrafttreten am 01. Juni bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
    Hierfür wird eine Entsorgungsgebühr von € 5,- pro Stück erhoben.
  • Autowerkstätten und arrivierte Künstler (die nachweislich Sprühlacke ausschließlich in der Atelierarbeit verwenden) können Ausnahmegenehmigungen beantragen.
    Für die amtliche Verweigerung ist eine Begründung nicht vorgesehen.
  • Der Verkauf von Spraylacken erfolgt künftig ausschließlich über autorisierte Händler.
    Beratungsgespräche werden Pflicht.
  • Der Verkauf vorrangig für den Gebrauch auf der Straße bestimmter Squeezer, Pumpmarker, extrabreiter Filzschreiber und entsprechender Nachfülltinten und Zubehör wird vollkommen verboten.
  • Vorbestrafte, bzw. polizeibekannte Sprayer erhalten überhaupt kein Recht zum Kauf von Lack in Spraydosen.
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Symbolbild!
Die Tatsache, dass der Schuppen in der Hafencity kurz nach der Fertigstellung einer umfangreichen Galerie mit zahlreichen Graffiti, Stencils und Paste-Ups abgerissen wurde, trifft sicher den Geschmack der Volksvertreter …